Frauke Kraft
Rechtsanwältin und Notarin
Für Angelegenheiten im Familienrecht (z.B. Gestaltung von Eheverträgen, Unterhalt-, Scheidungs- und Sorgerecht) und Erbrecht ist Frauke Kraft zuständig. Neben diesen Fachgebieten ist Frau Kraft, die seit 1985 als Rechtsanwältin und seit 1993 als Notarin tätig ist, auch auf das allgemeine Vertrags- und Immobilienrecht spezialisiert.
Rechtsgebiete:
- Ehe- und Familienrecht
- Erbrecht
- Grundstücksrecht
- Vertragsrecht
Vita:
- Studium der Rechtswissenschaften in Kiel
- Referendariat in Flensburg, Kiel, Neumünster und Schleswig
- 1985 Zulassung als Rechtsanwältin
- 1993 Bestellung zur Notarin
- Seit 1991 Vorstandsmitglied der Volkshochschule Bad Segeberg
Ihre Ansprechpartnerin für Frauke Kraft als Rechtsanwältin
Frau Kohi
Ihre Ansprechpartnerin für Frauke Kraft als
Notarin
Frau Tödt
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