Ehe- und Familienrecht
Mindestens von Beginn der Trennung an bis zur rechtskräftigen Scheidung gibt es viele Problematiken zu klären und Entscheidungen zu treffen. So stellt sich die Frage, wie sich die räumliche Trennung gestaltet, wie die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat sind und wer für eventuell vorhandene Schulden aufzukommen hat.
Bei der Scheidung stehen wir Ihnen gerne als tatkräftige Unterstützung zur Seite. Im Rahmen der Scheidungsfolgenvereinbarung werden hier folgenschwere Entscheidungen getroffen; diese umfassen insbesondere den Ehegattenunterhalt sowie den Zugewinnausgleich, aber eben auch Vereinbarungen über Hausrat und die Ehewohnung.
Anschließend ist auch der Versorgungsausgleich durchzuführen, der den Ausgleich der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften regelt.
Darüber hinaus ist natürlich ganz besonderes Augenmerk auf das Wohl der Kinder zu richten. Es gilt zu klären, wo diese bleiben und wie sich der Umgang mit ihnen regeln lässt. Hier ist es im Rahmen der Ausgestaltung des Sorge- und Umgangsrechts für die gemeinsamen Kinder besonders wichtig, Ihre ganz persönlichen Lebensumstände zu betrachten und die passende, auf Sie zugeschnittene Lösung für Sie und Ihre Kinder zu finden. Dabei ist natürlich auch zu prüfen, ob und in welcher Höhe Anspruch auf Kindesunterhalt besteht.
Ebenfalls Teil des Familienrechts ist der Gewaltschutz. Auch diesbezüglich beraten wir Sie gerne über Ihre Möglichkeiten und verhelfen Ihnen schnellstmöglich zu Ihrem Recht.
Ihre Ansprechpartner für Ehe- und Familienrecht:

Frauke Kraft
Rechtsanwältin

Klaas Kraft
Rechtsanwalt
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