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Handels- und Gesellschaftsrecht

Gerade im Handels- und Gesellschaftsrecht bündeln sich unglaublich viele Interessengegensätze, wirtschaftliche Gesichtspunkte als auch der Einfluss anderer Rechtsgebiete. Das macht die ganze Thematik sehr spannend, aber auch fehleranfällig. Umso wichtiger ist es folglich, sowohl wirtschaftlich als auch rechtlich den ganzen Rahmen abstecken zu können. Schließlich prägt nicht zuletzt auch oft das Steuerrecht ökonomische wie rechtliche Entscheidungen.

Im Rahmen des Gesellschaftsrechts begleitet unsere Kanzlei Gesellschaften jeglicher Rechtsform von der Gründung bis zur Liquidation. Umfasst werden dabei von der Gründung über die Wahl der Gesellschaftsform bis hin zum späteren Unternehmensverkauf und Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern alle Belange eines Unternehmens.
Dabei werden oftmals bereits bei der Gründung teils teure Fehler begangen. Schließlich werden bereits hier ganz entscheidende Weichen für die Zukunft gestellt.

Jede der vielen in Deutschland anerkannten Rechtsformen bringen ihre Vor- und Nachteile mit sich. Hier gilt es nicht nur zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft zu unterscheiden, sondern vielmehr zu erkennen, was am besten zu Ihnen und Ihren Vorstellungen passt. Auch der Gesellschaftsvertrag sollte individuell für Ihre Bedürfnisse und bestenfalls endgültig angepasst und so Klarheit geschaffen werden, um zukünftige Streitigkeiten gar nicht erst aufkommen zu lassen.

Eine immer größere und vor allem immens wichtige Rolle spielt dabei auch die Haftung. Dies betrifft nämlich eben nicht nur die Gesellschaft an sich, sondern auch die für die Gesellschaft handelnden Organe (Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat) sowie die Gesellschafter.

Das Handelsrecht wird häufig als Sonderprivatrecht der Kaufleute bezeichnet. Es modifiziert vor allem die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und betrifft die Rechtsbeziehungen des Kaufmanns zu seinen Geschäftspartnern.

Besonderheiten wie das kaufmännische Bestätigungsschreibens, die Rügeobliegenheit sowie Rechtsfragen rund um die Anwendung von Handelsbräuchen gilt es zu kennen und zu achten. Auch hier machen oftmals nur Kleinigkeiten den Unterschied.

Die langjährige Erfahrung, Verhandlungsgeschick und Verhandlungsstärke wird sich sowohl in der außergerichtlichen als auch gerichtlichen Interessenvertretung durch einen Rechtsanwalt bezahlt machen.

Ihre Ansprechpartner für Handels- und Gesellschaftsrecht:

Klaas Kraft

Rechtsanwalt

 

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