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Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist vielfältig. Ihm liegt aber stets das Verhältnis zwischen Staat – im Regelfall handelnd durch eine Behörde – auf der einen und dem Bürger auf der anderen Seite zugrunde.

Dabei kann es sich um eine behördliche Anordnung, den Sofortvollzug oder auch eine Zwangsgeldfestsetzung handeln.

Von gleichen „Kräfteverhältnissen“ dürfte hier keinesfalls die Rede sein. Aus diesem Grunde stehen Ihnen aber umfassende Rechte zu. Schließlich ist gerade staatliches Handeln der Behörden an Recht und Gesetz gebunden.

Einen ersten Überblick über Ihre Möglichkeiten dürfte Ihnen die altbekannte Rechtsbelehrung verschafft haben. Die Behördensprache stiftet jedoch meist mehr Verwirrung als Klarheit. Damit Ihnen aufgrund falsch verstandener Tatsachen kein Rechtsnachteil entsteht, helfen wir Ihnen gerne dabei, Sie über Ihre Rechte vollumfassend aufzuklären und diese anschließend zu wahren.

Achtung: Für Widerspruch und Klage gilt es stets kurz bemessene Fristen zu beachten. Schnelles Handeln ist mithin unerlässlich. 

Ihre Ansprechpartner für Verwaltungsrecht:

Klaas Kraft

Rechtsanwalt

 

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