Bisher galt die Mautpflicht für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen. Ab dem 01.07.2024 sind nunmehr auch Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen mautpflichtig. Dies gilt auch für Fahrzeugkombinationen wie z.B. einen Anhänger.
Dabei ist nicht nur das Transportgewerbe betroffen, sondern alle, die Fahrzeuge über 3,5 Tonnen im Einsatz haben. Weiterhin von der Maut befreit sind also nur noch Fahrzeuge mit genau 3,5 Tonnen oder weniger. Ausnahmen gibt es allerdings für gewisse handwerkliche Tätigkeiten.
Dabei ist die Maut durch Einbau einer On-Board-Unit (OBU) recht komfortabel über Toll Collect zu bezahlen. Alternativ kann die Maut auch über die Website des Mautbetreibers oder App abgerechnet werden.
Dabei müssen allerdings auch diejenigen aktiv werden, die unter eine Ausnahmeregelung fallen. Die Liste der Tätigkeiten, für die die Handwerkerausnahme gilt, lässt sich auf der Website des Bundesamtes für Logistik und Mobilität einsehen. Wer sich hier wiederfindet, sollte seine Fahrzeuge bei Toll Collect online melden, damit diese von den Kontrollbrücken und –säulen automatisch als potenziell nicht mautpflichtig erkannt werden.
Achtung: Wer kontrolliert wird ohne Maut entrichtet zu haben, hat eine Nachzahlung zu leisten. Gegebenenfalls drohen auch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren und Bußgeld.