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Nach dem Urteil des OLG Karlsruhe vom 20.12.2022, Az. 2 ORbs 35 Ss 9/23, ist die Nutzung einer Blitzer-App beim Autofahren auch dann verboten, wenn der Beifahrer statt der Fahrer selbst eine Blitzer-App auf seinem Handy benutzt. Insoweit stellt das Gericht auf die Kenntnis des Fahrers von der Nutzung der Blitzer-App ab. Es ist also auch verboten, so eine App auf dem Handy eines anderen Fahrzeuginsassen aktiv laufen zu lassen.

Wie auch Radarwarn- und Laserstörgeräte sind Blitzer-Apps für Smartphones nach § 23 Abs. 1c S. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) bußgeldbewehrt gesetzlich verboten.

Demnach darf, wer ein Fahrzeug führt, ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.

Im genannten Fall wurde gegen den Autofahrer eine Geldbuße in Höhe von 100,00 € verhängt.