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23795 Bad Segeberg

Der Gesetzgeber plant im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 Änderungen des Bewertungsgesetzes. Die Änderungen betreffen dabei die erbschaft- und schenkungsteuerliche Bewertung von Immobilien und kommt je nach Bewertungsverfahren unterschiedlich stark zum Tragen.

Während die genauen Auswirkungen wohl nur schwer abzusehen sind, scheint jedenfalls Konsens dahingehend zu bestehen, dass Änderungen im Einzelfall erhebliche Steuererhöhungen zur Folge haben könnten.

So kann die Bewertung von Immobilien und damit auch die Belastung mit Schenkung- oder Erbschaftsteuer bei deren Übertragung ab dem Inkrafttreten des Gesetzes am 01.01.2023 deutlich höher ausfallen als noch für Übertragungen, die bis einschließlich 31.12.2022 erfolgen. Die höhere Bewertung kann dabei grundsätzlich alle Arten von Immobilien treffen.

Kurzentschlossenen versuchen wir daher nach wie vor die Übertragung von Immobilien bis zum Jahresende zu ermöglichen. Gleichwohl möchte diese natürlich wohlüberlegt sein und sollte keinefalls nur wegen der Änderung der Bewertungsvorschriften übereilt forciert werden.

So oder so wünscht Ihnen Ihre Kanzlei am Landratspark eine besinnliche Weihnachtszeit, beste Gesundheit und einen guten Start in Ihr neues Jahr!