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23795 Bad Segeberg

Unsere Bundesregierung hat eine neue Heizkostenverordnung beschlossen. Ab 2022 müssen Vermieter ihre Mieter monatlich über deren Energieverbrauch informieren. Zudem sollen bis Ende 2026 alle Messgeräte fernablesbar sein.

Im Einzelnen:

Alte Geräte müssen ggf. ausgetauscht werden: Ausstattungen zur Verbrauchserfassung müssen nach § 5 HeizkostenV bis spätestens Ende 2026 fernablesbar sein und im Zweifel ausgetauscht oder nachgerüstet werden. Ab dem 01.01.2027 sind sie also für alle Mietverhältnisse verpflichtend. Ausnahmen sind nur in wenigen Fällen möglich.

Nach § 6a HeizkostenV sollen zudem ab dem 01.01.2022 Mieter monatlich über ihren Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser informiert werden. Dies kann der Vermieter wahlweise per App, E-Mail oder auch postalisch gewährleisten. Er muss dabei eine Auflistung der Kostenfaktoren bereitstellen sowie einen Vergleich zum Vormonat, Vorjahresmonat und zum Durchschnittsverbrauch. Auch Informationen zum Brennstoffmix, Steuern und Abgaben sowie den jährlichen Treibhausgasemissionen sollen in der neuen Heizkostenabrechnung enthalten sein. Des Weiteren müssen Kontaktangaben zu Beratungsstellen enthalten sein.

-> Verstößt der Vermieter gegen seine Mitteilungspflicht, kann der Mieter den auf ihn entfallenden Kostenanteil um drei Prozent kürzen.

Wichtig:
Die neue Heizkostenverordnung gilt ausschließlich für Gebäude mit gemeinschaftlich genutzten Heiz- und Warmwasseranlagen. Einfamilienhäuser oder Wohnungen mit eigenem Heizungssystem bleiben außen vor. Sie gilt auch nur für Mieter, bei denen bereits fernablesbare Messgeräte installiert worden sind bzw. dann werden.

Unsere Auffassung:
Die neue Verordnung verspricht für Vermieter mindestens einen erhöhten Umstellungsaufwand. Ob dieser durch einen spürbar geringeren Energieverbrauch durch bewussteren Verbrauch aufgewogen wird oder vielmehr zu noch höheren Mieten führt, bleibt abzuwarten.