Hamburger Str. 40

23795 Bad Segeberg

Plätzchenzeit ist Verjährungszeit

Plätzchenzeit ist Verjährungszeit

Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch), unterliegt in Deutschland der Verjährung. Dies bestimmt § 194 I BGB. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt dabei drei Jahre und beginnt nach § 199 I BGB, soweit nicht ein anderer...