Hamburger Str. 40

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Die Rechtswahl nach Art. 22 Abs. 1 EU-ErbVO

Die Rechtswahl nach Art. 22 Abs. 1 EU-ErbVO

Seit dem 17.08.2015 gilt in Deutschland die EU-ErbVO. Für internationale Erbteile wird damit seither statt an die Staatsangehörigkeit nunmehr an den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers zum Zeitpunkt des Erbfalls angeknüpft, Art. 21 Abs. 1 EU-ErbVO. Dieser wird...
Die Rechtswahl nach Art. 22 Abs. 1 EU-ErbVO

Erbrecht bei Paaren, die nicht verheiratet sind

Immer mehr Frauen und Männer leben auch über Jahre oder sogar Jahrzehnte zusammen und sorgen füreinander ohne miteinander verheiratet zu sein. Das ist zum Glück auch vollkommen in Ordnung so. Bloß steht dem überlebenden Partner im Todesfall kein Erbrecht zu. Stirbt...
Die Rechtswahl nach Art. 22 Abs. 1 EU-ErbVO

Die „Enterbung“ – Pflichtteil richtig entziehen

I. Grundsatz Im Rahmen der Testamentsgestaltung wird häufig der Wunsch geäußert, dass ungeliebte nahe Angehörige am Nachlass nicht beteiligt werden sollen. Im Regelfall steht diesen aber zumindest der Pflichtteil zu. Schließlich sind die Erbrechtsgarantie und der...